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INFAR - Bleiben Sie in Fahrt!

Opiate - Straßenverkehr

Personen unter akutem oder chronischem Einfluss von Opiaten sind auf keinen Fall dazu in der Lage ein Kraftfahrzeug sicher zu lenken. Durch Opiate findet eine zentrale Dämpfung und Sedierung statt welche sich in verlangsamter Motorik, verlängerten Reaktionszeiten sowie verringerter geistiger Aktivität ausdrückt. Weiteres Gefahrenpotential liefert die oben erwähnte Miosis (extreme Pupillenverengung) ohne Dunkeladaption, Schläfrigkeit, Motivationsverlust und Gleichgültigkeit gegenüber Außenreizen.

Nachweisbarkeit von Opiaten

Bei regelmäßigem Konsum, d.h. bei Opiat-Abhängigkeit ist der Nachweis im Urin praktisch immer möglich.

Allerdings wird Heroin im Körper relativ schnell über Monoacetylmorphin (MAM) zu Morphin abgebaut. Im Blut kann deshalb meist nur Morphin nachgewiesen werden. Kann bei einer Testung Monoacetylmorphin nachgewiesen werden, beweist dies eine relativ kurz zurückliegende Aufnahme von Heroin.

Im Urin sind Morphine bis zu drei Tagen nachweisbar, Monoacetylmorphine maximal zwei Tage.

Wie auch bei Kokain, sowie allen anderen Drogen, kann durch eine Haaranalyse ein regelmäßiger bzw. auch monatelanger zurückliegender Konsum nachgewiesen und bestätigt werden.

Mögliche Rechtsfolgen des Drogenkonsums

Bei einer positiv erfolgten Testung (d.h. eine Beeinträchtigung durch Cannabis wurde mittels Testung nachgewiesen) ergeben sich mehrer Konsequenzen. Es ist mit einer Geldstrafen von € 800 bis € 3.700, dem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, einer Nachschulung, einer Verkehrspsychologischen Untersuchung sowie einer Mitteilung an die Gesundheitsbehörde zu rechnen.

Es gibt auch die Möglichkeit die klinische Untersuchung, die zum Nachweis der toxischen Substanz im Körper dient, zu verweigern. Somit kann weder eine positive noch negative Testung stattfinden. Konsequenzen einer solchen Verweigerung sind Geldstrafen von € 1.600 - € 5.900, der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung sowie eine Verkehrspsychologische Untersuchung. Die Mitteilung an die Gesundheitsbehörde entfällt.